Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen JamOne – Just Automate more, Adnan Schulze-Hüneke (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Lizenzierung, Support und sonstige Leistungen. Die AGB richten sich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (B2B). Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(2) Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Statement of Work – „SOW“) gehen diesen AGB vor.
(3) Die AGB werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und sind unter der im Impressum angegebenen Adresse dauerhaft abrufbar.

2. Vertragsgegenstand

3. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Leistungsbeginn zustande.
(3) Maßgeblich für Inhalt, Umfang und Termine ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung (Angebot/SOW). Änderungen erfolgen über das Change-Request-Verfahren (Ziff. 6).

4. Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit (z. B. Fachkonzept, Inhalte, Marken-/CD-Richtlinien, API-Dokumentationen, Zugangsdaten, Testkonten, Testdaten).
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner (Product Owner) mit Entscheidungsbefugnis und gewährleistet zeitnahe Freigaben (i. d. R. innerhalb von 5 Werktagen).
(3) Der Auftraggeber stellt die erforderliche Infrastruktur (z. B. Systeme, Repositories, Testumgebungen) bereit, sofern nicht abweichend vereinbart, und sorgt für deren Betrieb/Backups/Sicherheit.
(4) Vom Auftraggeber gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Logos, Datensätze, Trainings-/Prompt-Daten) dürfen frei von Rechten Dritter genutzt werden; der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
(5) Verzögerungen aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehrkosten verursachen, die nach den gültigen Stundensätzen abgerechnet werden.

5. Termine, Abnahme und Test

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Für Werke/Meilensteine erfolgt eine förmliche Abnahme. Der Auftragnehmer zeigt die Abnahmebereitschaft an; der Auftraggeber prüft binnen 10 Werktagen. Bleibt eine substantiierte Mängelanzeige aus oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.
(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

6. Change Requests (CR) / Mehraufwände

(1) Änderungswünsche des Auftraggebers werden als CR erfasst und mit Aufwand, Termin-/Kostenfolgen schriftlich bestätigt.
(2) Bis zur Einigung über einen CR arbeitet der Auftragnehmer auf Basis der bestehenden Vereinbarung weiter.
(3) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sowie Mehraufwände aufgrund fehlender/fehlerhafter Mitwirkung oder Drittleistungsstörungen werden nach den gültigen Stundensätzen abgerechnet.

7. Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Festpreis oder Time-&-Material). Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Auslagen (z. B. Reise-/Übernachtungskosten, Lizenzen Dritter) werden nach Nachweis berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug: gesetzliche Verzugszinsen; der Auftragnehmer kann Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten.
(4) Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

8. Nutzungsrechte, Quellcode, Open Source

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, örtlich/zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck, sofern nicht im Angebot/SOW weitergehende Rechte (z. B. Bearbeitung/Weitergabe/Exklusivität) vereinbart sind.
(2) Vorbestehende Komponenten/Frameworks/Bibliotheken sowie das CMS „JamCms“ verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält hierfür die für den Vertragszweck notwendige Lizenz.
(3) Quellcode wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Kein Anspruch auf Herausgabe von Build-/Deployment-Pipelines, sofern nicht vereinbart.
(4) Eingesetzte Open-Source-Software (OSS) unterliegt den jeweiligen Lizenzen; diese gelten ergänzend. Auf Anfrage dokumentiert der Auftragnehmer die verwendeten OSS-Lizenzen (SBOM/Notices).

9. Drittdienste und Hosting

(1) Bei Einbindung Dritter (z. B. Hosting-Provider, Video-Plattformen wie Vimeo im DNT-Modus) gelten deren Bedingungen zusätzlich. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Preisänderungen Dritter ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
(2) Erfolgt Hosting/Deployment auf Systemen des Auftraggebers oder Dritter, verantwortet der Auftraggeber Betrieb, Sicherheit, Backups und Lizenzen, sofern nicht ausdrücklich Managed-Leistungen vereinbart sind.

10. Support, Wartung, SLAs

(1) Support-/Wartungs-/Updateleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (z. B. SLA; siehe Anhang A).
(2) Ohne SLA: Leistungen nach Verfügbarkeit („Best Effort“) zu üblichen Geschäftszeiten.
(3) Wartungsfenster/Sicherheitsupdates können mit angemessener Ankündigung durchgeführt werden.

11. KI-/ML-Nutzung (LLMs, generative KI)

(1) Soweit vertraglich vereinbart, können KI-/ML-Komponenten (z. B. Large Language Models, generative Modelle) eingesetzt werden – entweder lokal/self-hosted (inkl. Open-Source-LLMs) oder über Dienste Dritter. Der Auftragnehmer dokumentiert auf Anfrage die eingesetzten Modelle/Versionen und Lizenzen (siehe Anhang B).
(2) Datenverwendung: Projekt-/Kundendaten, Prompts und Ausgaben werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Nutzung zur Trainings-/Modellverbesserung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Bei externen KI-Diensten werden – sofern technisch verfügbar – Einstellungen gewählt, die ein Trainings-Opt-Out sicherstellen.
(3) Qualität/Review: KI-Ausgaben können statistische Fehler („Halluzinationen“), Verzerrungen/Bias oder rechtliche Unsicherheiten enthalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geschäftskritische Inhalte/Entscheidungen durch fachlich qualifizierte Personen zu prüfen und die Nutzung verantwortungsvoll zu steuern.
(4) Rechte Dritter: Für vom Auftraggeber bereitgestellte Eingaben/Prompts/Datensätze gewährleistet dieser die erforderlichen Nutzungsrechte und hält den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Für KI-Ausgaben kann urheberrechtlicher Schutz fehlen oder Rechte Dritter berührt sein; der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Freigabe. Auf Wunsch kann eine rechtliche Prüfung gesondert beauftragt werden.
(5) Open-Source-LLMs: Bei Einsatz von Open-Source-Modellen gelten deren Lizenzen zusätzlich. Etwaige Copyleft-/Share-Alike-Pflichten sind zu beachten; der Auftragnehmer informiert darüber im Rahmen der Komponentendokumentation (Anhang B).
(6) Compliance/Sicherheit: Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher i.S.d. DSGVO. Er stellt sicher, dass überlassene Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen (inkl. Geheimhaltungs-, Export- und Sanktionsvorgaben). Zugangsdaten/Schlüssel zu KI-Diensten sind vertraulich zu behandeln.
(7) Haftung: Die Haftungsregelungen dieser AGB gelten. Eine Gewähr für die Richtigkeit/Vollständigkeit jeder einzelnen KI-Ausgabe wird nicht übernommen.

12. Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(2) Mängel sind mit nachvollziehbarer Beschreibung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer leistet Nacherfüllung; bei Fehlschlagen stehen die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Keine Mängel sind Abweichungen infolge nicht vertragsgemäßer Nutzung, eigenmächtiger Änderungen, System-/Umgebungswechsel oder Störungen von Drittdiensten/Netzen.

13. Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; maximal bis zur Höhe der vertraglichen Netto-Vergütung des jeweiligen Projekts/Meilensteins.
(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber angemessene Datensicherungen durchgeführt hat.

14. Datenschutz, AV-Vertrag, Vertraulichkeit

(1) Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze (insb. DSGVO).
(2) Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vorab einen AV-Vertrag (Art. 28 DSGVO).
(3) Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden; die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

15. Referenzen, Subunternehmer, Fernzugriff

(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach Abnahme als Referenz benennen (Name/Logo/Projektkurzbeschreibung), sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(2) Der Auftragnehmer darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt verantwortlich.
(3) Soweit erforderlich, erteilt der Auftraggeber Fernzugriff auf Systeme; Zugriffe können protokolliert werden.

16. Vertragsdauer, Kündigung

(1) Vertragsdauer gemäß Vereinbarung; bei Dauerschuldverhältnissen kündbar mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende, sofern nicht anders geregelt.
(2) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

17. Textform, elektronische Kommunikation

(1) Soweit in diesen AGB „Schriftform“ genannt war/ist, genügt Textform (z. B. E-Mail), sofern keine gesetzliche Schriftform verlangt ist.
(2) Erklärungen können elektronisch übermittelt werden.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


JamOne – Just Automate more
Innovative IT & Softwarelösungen
Adnan Schulze-Hüneke
Wacholderweg 8
38179 Schwülper
Telefon: 05303 - 9793949
Mobil: 0152 - 23261667
E-Mail: hallo@jamone.de

Hinweis: Diese AGB sind als B2B-Muster für IT-/Softwareprojekte konzipiert. Eine individuelle rechtliche Prüfung auf den konkreten Einsatz (Produkte/Leistungen, Haftungsdeckung, Lizenzen, Datenschutz) ist empfehlenswert.


Anhang A – SLA: Servicezeiten & Reaktionszeiten

Servicezeiten: Montag–Freitag, 09:00–17:00 Uhr (Europe/Berlin), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Leistungen außerhalb der Servicezeiten nur nach gesonderter Vereinbarung; Abrechnung gemäß gültigen Stundensätzen.
Kontaktkanäle: E-Mail: hallo@jamone.de (Ticketeröffnung); Telefon: 05303 - 9793949.

Priorität Beispiel Reaktionszeit Workaround-Ziel Behebungsziel
P1 – Kritisch Produktionsstillstand, sicherheitskritische Lücke mit Ausnutzung ≤ 4 Std. (Servicezeit) ≤ 8 Std. ≤ 2 Werktage
P2 – Hoch Wesentliche Funktion stark beeinträchtigt, kein einfacher Workaround ≤ 8 Std. ≤ 2 Werktage ≤ 5 Werktage
P3 – Mittel Funktionalität eingeschränkt, Workaround möglich ≤ 2 Werktage nächste Minor-Version nächste planmäßige Wartung
P4 – Gering Kosmetische Themen, Verbesserungen ≤ 5 Werktage nach Priorisierung nach Roadmap

Priorität wird in Abstimmung festgelegt. SLA-Werte sind Zielwerte; aus ihrer Überschreitung ergeben sich keine Minderungs-/Schadensersatzansprüche, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Anhang B – Komponentenliste (KI & Open Source)

Der Auftragnehmer führt pro Release eine Komponentenliste (SBOM) mit verwendeten Bibliotheken/Frameworks/Modellen (inkl. Lizenz- und Versionsangaben). Open-Source-Lizenzen und ggf. erforderliche Hinweise/Notices werden bereitgestellt. Bei KI-Modellen (z. B. LLMs) werden Modelldaten (Name/Version/Quelle/Lizenz) dokumentiert. Änderungen an der Komponentenliste können sich aus Sicherheitsupdates/Upgrades ergeben.

Anhang C – Mitwirkungs-Checkliste Auftraggeber